Fragen zur Kommunalen Wärmeplanung
Was ist eine Kommunale Wärmeplanung?
Die Kommunale Wärmeplanung ist ein strategisch angelegter Prozess, der darauf abzielt, eine weitgehend treibhausgasneutrale Wärmeversorgung zu erreichen. Der Wärmeplan ist ein strategisches Planungsinstrument, das ein treibhausgasneutrales Zielszenario für 2040 (Niedersachsen) bzw. 2045 (Bund) erarbeitet und Maßnahmen zur Umsetzung festlegt. Die Kommunale Wärmeplanung bildet die Grundlage für die Planung und Steuerung der Wärmewende auf kommunaler Ebene. Sie ermöglicht es den Kommunen, Instrumente zur Umsetzung einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung zu schaffen und festgelegte Ziele anzupassen. Eine zukünftige Fortschreibung des Wärmeplans ist erforderlich, um Änderungen und erreichte Teilziele anzupassen.
Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für die Kommunale Wärmeplanung?
Mit dem Ziel, bis zum Jahr 2040 eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung der Gebäude zu erreichen, hat die niedersächsische Landesregierung die Pflicht zur Kommunalen Wärmeplanung im Sommer 2022 im § 20 des Niedersächsischen Klimagesetzes (NKlimaG) verankert. Das Wärmeplanungsgesetz der Bundesregierung (Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze – kurz WPG) regelt die Kommunale Wärmeplanung im Detail. Da der Bund Pflichtaufgaben nicht direkt an Kommunen übertragen darf, ist das NKlimaG die gültige Rechtsgrundlage für die Durchführung einer Kommunalen Wärmeplanung in Niedersachsen.
Was ist das Ziel der Kommunalen Wärmeplanung?
Mit der Kommunalen Wärmeplanung werden realistische und wirtschaftliche Transformationspfade für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung in der Samtgemeinde Harsefeld entwickelt. Der kommunale Wärmeplan stellt den übergeordneten, individuellen Fahrplan für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung der ganzen Samtgemeinde dar. Die Inhalte des Wärmeplans werden in Form einer digitalen Karte öffentlich bereitgestellt. Diese Karte zeigt auf, in welchen Gebieten welche Versorgungsart geeignet ist. Der Wärmeplan ersetzt nicht die ortsgenaue Planung eines Wärmenetzes oder detailliertere Betrachtungen in einem Quartier. Der Wärmeplan soll u.a. folgende Fragestellungen beantworten:
- Welche Wärmepotentiale existieren lokal vor Ort für die Umstellung auf eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung durch die vollständige Nutzung von Erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme?
- Wo können welche Formen Erneuerbarer Energien genutzt werden? Welche Flächen werden dafür benötigt?
- Wo liegen die Quartiere, in denen Wärmenetze (aus-)gebaut werden können?
- Wo ist dies ökonomisch nicht sinnvoll?
- Welche Faktoren spielen dabei eine Rolle? Wie wird zukünftig die Wärmeversorgung in den Quartieren gestaltet, die nicht mit einem Wärmenetz erschlossen werden?
Warum ist die Kommunale Wärmeplanung wichtig?
Rund die Hälfte des Endenergieverbrauchs in Deutschland entfällt auf die Bereitstellung von Wärme für Gebäude, Industrie und Gewerbe. Laut dem Energiewendebericht des Landes Niedersachsen wird gut 90 % der Wärme aus fossilen Brennstoffen – einhergehend mit Treibhausgasemissionen – erzeugt. Eine klimafreundliche Wärmeversorgung in den Kommunen erfordert die Reduzierung des Wärmebedarfs und die Nutzung erneuerbarer Energien, um fossile Brennstoffe zu ersetzen.
Warum hat sich die Samtgemeinde frühzeitig für die Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung entschieden?
Die Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung bietet der Samtgemeinde und ihren Bürgerinnen und Bürgern Orientierung und Planungssicherheit. Durch die frühe Bereithaltung eines Wärmeplans liegen Privatpersonen und Energieversorgern wichtige Informationen vor, wie die Zukunft ihrer Wärmeversorgung aussehen könnte. Je früher diese Informationen vorliegen, desto schneller kann die Wärmewende umgesetzt werden und Fehlinvestitionen durch Privatpersonen und Energieversorger können vermieden werden. Daher hat sich die Samtgemeinde zu einer frühzeitigen Erstellung – vor der gesetzlichen Fertigstellungsfrist Mitte 2028 – entschlossen.
Für welche Gebiete wurde der Wärmeplan erstellt?
Der Wärmeplan wurde für die vier Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Harsefeld – Ahlerstedt, Bargstedt, Brest und Harsefeld – erstellt.
Ist ein Wärmeplan verbindlich?
Die Wärmeplanung ist eine strategische Planung. Eine grundstücksscharfe Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete wird in vielen Fällen (noch) nicht möglich sein. Die Ergebnisse der Wärmeplanung sind rechtlich nicht verbindlich. Ein Anspruch auf eine bestimmte Versorgung besteht nach dem Wärmeplanungsgesetz nicht. Erst aus der politisch zu beschließenden Ausweisung von Wärmenetz-Gebieten ergeben sich verbindliche Konsequenzen.
Ich habe Gebäudeeigentum. Wie betrifft mich die Kommunale Wärmeplanung und welche Vorteile bietet sie?
Die Kommunale Wärmeplanung ist eine Orientierungshilfe und soll bei der Umstellung auf eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung unterstützen. Durch den Wärmeplan ist es möglich, sich auf einer Karte anzeigen zu lassen, ob in Ihrer Nachbarschaft ein Wärmenetz grundsätzlich möglich ist, ob ein Wärmenetz bereits geplant wird oder eine Einzellösung wie zum Beispiel eine Wärmepumpe sinnvoll betrieben werden kann.
Entstehen für mich Pflichten aus der Kommunalen Wärmeplanung?
Nein. Die Ergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung informieren darüber, welche treibhausgasneutrale Energiequelle für die Wärmeversorgung perspektivisch im jeweiligen Gebiet verfügbar sein wird. Fristen oder Pflichten gehen damit nicht einher.
Wie geht es nach der Veröffentlichung des Wärmeplans weiter?
Die Kommunale Wärmeplanung ist dynamisch und wird in Zukunft weiterentwickelt werden. Der Wärmeplan beinhaltet eine Reihe von Maßnahmen, die in den kommenden Jahren bearbeitet werden sollen, um die gesteckten Ziele zu erreichen. Alle fünf Jahre wird der Wärmeplan fortgeschrieben, um die Fortschritte zu überprüfen und Maßnahmen anzupassen. Eine Übersicht über die Maßnahmen finden Sie unter https://www.harsefeld.de/bauen-umwelt-wirtschaft/energie-umwelt/kommunale-waermeplanung/
Fragen zum Heizungstausch
Muss ich die Ergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung abwarten, bevor ich meine Heizung erneuere?
Nein. Wenn ein Heizungsaustausch erforderlich ist, ist es meist sinnvoll, bereits jetzt auf eine Heizung mit Erneuerbaren Energien zu setzen. Das hilft dem Klimaschutz und wird derzeit (Stand 10/2025) über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit bis zu 70 Prozent finanziell unterstützt.
Was muss ich beachten, wenn ich meine Heizung erneuere?
Um die Klimaziele zu erreichen, muss beim Heizen von Gas, Kohle und Öl auf Erneuerbare Energien umgestiegen werden. Bei einer Erneuerung der Heizung sind die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) des Bundes zu beachten. Ab spätestens Mitte 2028 müssen demnach (Stand 10/2025) alle neu eingebauten Heizungen die Wärme zu mindestens 65% aus Erneuerbaren Energien erzeugen. Werden nach dem 1.1.2024 noch Gas- und Ölheizung eingebaut, sind bestimmte Anforderung an den Brennstoff mit Fristen vorgeschrieben. Wenden Sie Sich hierzu in konkreten Fällen bitte an Fachleute aus den Bereichen Heizungsbau, Schornsteinfegerhandwerk oder Energieberatung.
Was zählt zu den Erneuerbaren Energien?
Im Gesetz sind verschiedene Optionen zur Erzeugung von Wärme ohne fossile Brennstoffe aufgeführt, die als Erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme anerkannt werden. Hierzu zählen beispielsweise Geothermie, Umweltwärme, Abwärme aus anderen Prozessen in einem Fernwärmenetz, am Gebäude selbst erzeugter Photovoltaikstrom, selbst erzeugte Wärme durch Solarthermie, selbst erzeugte Windkraft, Wärme aus Biomasse oder grüner Wasserstoff.
Fragen zum Wärmenetzanschluss
Was ist ein Wärmenetz und wie unterscheiden sich Fernwärme- und Nahwärmenetze?
Bei einem Wärmenetz handelt sich um Rohrleitungen, die an mehrere Gebäude angeschlossen sind und diese mit Wärme versorgen. Wie die Wärme produziert wird, hängt vom eingesetzten Energieträger ab. Während alte Wärmenetze oft mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, sollten Wärmenetze zukünftig weitestgehend treibhausgasneutral betrieben werden. Der Begriff „Wärmenetz“ umfasst sowohl Nah- als auch Fernwärmenetze.
Eine gesetzliche Definition für den Unterschied zwischen Nah- und Fernwärme gibt es derzeit nicht. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Nahwärmenetze tendenziell weniger Gebäude versorgen und Fernwärmenetze größer sind, also ganze Quartiere mit vielen Gebäuden mit Wärme versorgen.
Sollten neue Wärmenetze gebaut werden, bin ich dann zu einem Anschluss verpflichtet?
Eine Anschlussverpflichtung an ein Wärmenetz entsteht nicht alleine durch den Bau eines Wärmenetzes. Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz sieht grundsätzlich in §13 die Möglichkeit der Einführung eines Anschluss- und Benutzungszwangs für Fernwärmenetze bzw. bestimmte Energieversorgungsanlagen vor. Über die Einführung eines solchen können die Kommunen im eigenen Wirkungskreis selbst entscheiden. Die Einführung müsste über den Beschluss einer Satzung durch den Gemeinderat erfolgen. Die Satzung kann Ausnahmen vom Anschluss- und Benutzungszwang zulassen.
Selbst wenn eine Satzung in einem Gebiet einen Anschluss- und Benutzungszwang vorsehen würde, würden mit hoher Wahrscheinlichkeit Gebäude mit bestehenden oder neuen Wärmepumpen unter die Ausnahmeregelungen fallen. Zu diesem Schluss kommt auch ein aktuelles Rechtsgutachten, auf das die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen verweist.
Was passiert in Ortsteilen, die absehbar nicht oder nur unter schwierigen Bedingungen an ein Wärmenetz angeschlossen werden können?
Für die Gebiete, für die es gemäß Wärmeplanung nicht möglich sein wird, eine leitungsgebundene Wärmeversorgung unter wirtschaftlichen Bedingungen aufzubauen, werden dezentrale Lösungen genutzt werden. Hierzu zählt auch der Einsatz von Wärmepumpen.
Wo finde ich weitere Informationen zur Kommunalen Wärmeplanung?
Zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) und geltenden Pflichten für den Einsatz von erneuerbaren Energien in Wohngebäuden
- Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) auf der Website des BMWE
- Informationen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) auf der Website der Verbraucherzentrale
Zu Heizung(stausch) und Fördermöglichkeiten
- Interaktiver Heizungswegweiser und Erklärvideos auf der Website des BMWE
- Umfassende Informationen des BMWE zur Energiewende
Zur Energieberatung durch die Verbraucherzentrale im Landkreis Stade
- Energieberatung über die Klimawerkstatt Stade e.V.
Sie haben noch offene Fragen? Wenden Sie sich damit gerne an das Klimaschutzmanagement der Samtgemeinde Harsefeld:
Energie und Klimaschutz
Mareike Wilshusen
Herrenstraße 25
21698 Harsefeld
Telefon: 04164 887-178
E-Mail: klima@harsefeld.de
